Designstrafrecht

Designstrafrecht


Verletzungen des geistigen Eigentums (Intellectual Property: IP) können strafrechtlich sanktioniert werden. Der strafrechtliche Bereich „Intellectual Property“ umfasst auch das Designstrafrecht.
Verletzungen von eingetragenen deutschen Designs, Gemeinschaftsgeschmackmustern oder IR-Mustern mit Schutz in Deutschland oder der Europäischen Union können als Verletzungen geistigen Eigentums strafrechtliche Ermittlungen nach sich ziehen. Die hier einschlägigen Strafvorschriften sind im Designgesetz (DesignG) verankert. Das Designrecht entsteht durch die förmliche Eintragung in das vom Deutschen Patent- und Markenamt geführte Designregister oder durch die Eintragung in das von der World Intellectual Property Organization (WIPO) geführte Register, sofern der Schutz für Deutschland beansprucht wird.
Die strafbare Verletzung eines eingetragenen Designs nach § 51 DesignG setzt voraus, dass eine Designeintragung im Sinne eines Ausschließlichkeitsrechts nach § 38 DesignG besteht und dieses Recht ohne die erforderliche Zustimmung des Rechtsinhabers benutzt wird. Die Beschränkungen der Rechte aus dem eingetragenen Design in §§ 40, 41 DesignG sind zu beachten.
Die Verletzung eines eingetragenen Gemeinschaftsgeschmackmusters, das direkt in allen Mitgliedstaaten der EU gilt, wird nach § 65 DesignG ebenfalls sanktioniert.

Im Designstrafrecht
  • beraten und verteidigen wir Beschuldigte
  • beraten und vertreten wir Unternehmen
  • beraten wir bei der Abwägung der Vor- und Nachteile einer Anzeigenerstattung
  • unterstützen wir Geschädigte bei der Durchsetzung ihrer Rechte im Strafverfahren.
Wichtig: Als Geschädigter einer Straftat nach den §§ 51 und 65 DesignG hat man gemäß § 395 Abs. 1 Nr. 6 StPO die Möglichkeit, sich einer Anklage der Staatsanwaltschaft als Nebenkläger anzuschließen. Nebenkläger haben eine umfassende Beteiligungsbefugnis im Strafverfahren, wobei insbesondere die Befugnis zur Ablehnung von Sachverständigen und das Beweisantragsrecht hervorzuheben sind. Die  Anschlusserklärung der Nebenklage ist in jeder Lage des Verfahrens, auch noch im Rechtsmittelverfahren, möglich.

Sie haben Beratungsbedarf im Bereich des Designstrafrechts oder sind auf der Suche nach einer Verteidigung?
Die Kanzlei DR. WILLE wird bundesweit tätig. Wir stehen Ihnen mit Büros in Mainz und Mannheim zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns jederzeit vertraulich.

Wir verteidigen bundesweit vor allen Staatsanwaltschaften und allen Strafgerichten, so etwa in den Städten Frankfurt am Main, Bad Homburg v. d. Höhe, Königstein im Taunus, Wiesbaden, Bad Schwalbach, Idstein, Rüdesheim, Hanau, Kassel, Marburg, Gießen, Friedberg, Darmstadt, Bensheim, Groß-Gerau, Langen, Lampertheim, Michelstadt, Rüsselsheim, Offenbach, Fulda, Bad Hersfeld, Limburg, Wetzlar, Mainz, Bingen, Alzey, Worms, Koblenz, Lahnstein, Diez, Montabaur, Altenkirchen, Sinzig, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Neuwied, Andernach, Mayen, Cochem, Trier, Wittlich, Bitburg, Bad Kreuznach, Simmern, Idar-Oberstein, Frankenthal, Ludwigshafen, Speyer, Kaiserslautern, Landau, Zweibrücken, Pirmasens, Mannheim, Schwetzingen, Weinheim, Heidelberg, Sinsheim, Wiesloch, Mosbach, Karlsruhe, Freiburg i. Br., Baden-Baden, Rastatt, Pforzheim, Offenburg, Kehl, Lahr, Villingen-Schwenningen, Konstanz, Lörrach, Stuttgart, Heilbronn, Tübingen, Ravensburg, Ulm, München, Augsburg, Ingolstadt, Landshut, Passau, Rosenheim, Bamberg, Würzburg, Aschaffenburg, Bayreuth, Nürnberg, Regensburg, Düsseldorf, Krefeld, Duisburg, Mönchengladbach, Wuppertal, Köln, Bonn, Königswinter, Aachen, Leverkusen, Hamm, Siegen, Dortmund, Essen, Bochum, Bielefeld, Braunschweig, Göttingen, Wolfsburg, Celle, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade, Verden, Oldenburg, Osnabrück, Saarbrücken, Bremen, Leipzig, Dresden, Hamburg, Berlin, u.a.*

* Rechtshinweis:
Die Inhalte dieser Website dienen lediglich der allgemeinen Information. Sie sind weder auf konkrete Fälle gerichtet noch beantworten sie konkrete Fragen. Bei den Angaben auf dieser Website handelt es sich demgemäß nicht um eine rechtliche Beratung. Sie stellen in keiner Weise einen Ersatz für professionelle Beratung durch hierzu qualifizierte Fachleute dar. Keinesfalls sollen Aussagen auf der Internet-Präsenz ohne eine qualifizierte fachkundige Anpassung auf den konkreten Fall übernommen werden. Für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen auf der Internet-Präsenz wird keinerlei Gewähr übernommen. Bei Fragen zu Ihrem strafrechtlichen Anliegen sprechen Sie uns gerne an.
Share by: