Die aktuelle #MeToo-Debatte und der mit dem Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung implementierte Grundsatz „Nein-heißt-Nein“ haben allgemein zu einer erhöhten Sensibilisierung des Themas der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz geführt. In Unternehmen wurden für solche Fälle ausgewiesene Anlaufstellen und Gleichstellungsstellen eingerichtet. Arbeitgeber und Unternehmen nehmen Missbrauchsvorwürfe und jegliche Form von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sehr ernst und sind daran interessiert, möglichst frühzeitig abzuklären, ob strafrechtliche Ermittlungen drohen und welche Handlungsgebote wahrzunehmen sind, um Versäumnisse und damit Konsequenzen für den Arbeitgeber und das Unternehmen zu verhindern.
Arbeitgeber und Unternehmen treffen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gesetzliche Pflichten (§ 12 AGG), um Arbeitnehmer/-innen vor sexueller Belästigung und sexuellen Übergriffen am Arbeitsplatz zu schützen. Diese Schutzpflichten gelten unabhängig davon, ob die sexuellen Belästigungen von anderen Beschäftigten oder Dritten (Kunden oder Vertragspartnern) ausgehen. Ausschlaggebend ist nur, dass ein „betrieblicher Bezug“ vorhanden ist.
Deshalb gilt grundsätzlich, dass jede Beschwerde unbedingt ernst zu nehmen ist. Keine Reaktion des Arbeitgebers ist (nicht zuletzt wegen einer negativen Öffentlichkeitswirkung) definitiv die falsche Strategie!
Beratung von Arbeitgebern und Unternehmen bei Fragen der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz
Zur Verhinderung von Reputationsschäden und Vorwürfen von Handlungsversäumnissen (Vorwürfen nach dem AGG) beraten wir Arbeitgeber und Unternehmen in Bezug auf die richtige Vorgehensweise im Falle von strafrechtsbezogenen Beschwerden von Arbeitnehmern.
Als Präventionsmaßnahmen bieten wir Arbeitgebern und Unternehmen auch Beratungen, Fortbildungen und Schulungen (§ 12 AGG) auf dem juristisch komplexen Gebiet der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz an. Durch rechtzeitige Vorkehrungen und Anpassungen an die Anforderungen des AGG lassen sich Risiken für das Unternehmen minimieren.
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