Nebenklage

Nebenklage


Opfer einer Straftat haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, sich einem von der Staatsanwaltschaft initiierten Strafverfahren mit einer Nebenklage anzuschließen.
Angehörige von Opfern sind in bestimmten Fällen zum Anschluss als Nebenkläger berechtigt.

Bedeutung erlangt die Nebenklage insbesondere bei schwerwiegenden Aggressionsdelikten, z.B. bei Sexual- und Kapitaldelikten, aber auch im Bereich der gewerblichen Schutzrechte und im Urheberrecht bzw. Medienstrafrecht.
Als Nebenkläger hat man eine umfassende Beteiligungsbefugnis am Strafverfahren sowie Informationsrechte. Hervorzuheben ist vor allem die Möglichkeit, Anträge und Fragen zu stellen sowie Erklärungen abzugeben. Der Nebenkläger kann Rechtsmittel gegen einen unterbliebenen Schuldspruch einlegen. Daneben lassen sich im Rahmen des sogenannten Adhäsionsverfahrens oftmals auch zivilrechtliche Ansprüche (Schadensersatz oder Schmerzensgeld) durchsetzen.

Wichtig: Der Nebenkläger kann sich jederzeit von einem Anwalt seiner Wahl vertreten lassen. Die  Anschlusserklärung der Nebenklage ist in jeder Lage des Verfahrens, auch noch im Rechtsmittelverfahren, möglich.

Lesen Sie zum Opferschutz den Artikel von Dr. Florian Wille:
"Auch ein Opfer ist für die Justiz nur ein Beweismittel", in: FOCUS Online.
Wir wissen, wie entscheidend es für Opfer von Straftaten ist, professionell und fachkundig beraten und vertreten zu werden. Ist man Opfer einer Straftat, dann ist es ratsam, mit der Vertretung der eigenen Interessen einen spezialisierten Strafverteidiger zu beauftragen, welcher der Verteidigung stets „auf Augenhöhe“ begegnen kann. Dies ist auch Angehörigen von minderjährigen Opfern, die auf der Suche nach einer Nebenklagevertretung sind, zu empfehlen.
Unsere Kanzlei vertritt regelmäßig Nebenklagen. Dabei können wir auf unsere langjährige Erfahrung als Strafverteidiger zurückgreifen und sind auf die taktischen Überlegungen der Verteidigung bestens vorbereitet. Mit anderen Worten: Wir kennen die „Spielregeln“ auf beiden Seiten. Mit unserer Erfahrung und unserem Wissen setzen wir uns für unsere Mandanten ein, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Sprechen Sie uns im Bedarfsfall jederzeit an. Wir behandeln Ihre Angelegenheit stets vertraulich.
Die Kanzlei DR. WILLE wird bundesweit tätig. Wir stehen Ihnen mit unseren Büros in Mainz und Mannheim zur Verfügung.
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Wir vertreten Verletzte bzw. führen Nebenklagen bundesweit vor allen Staatsanwaltschaften und allen Strafgerichten, so etwa in den Städten Frankfurt am Main, Bad Homburg v. d. Höhe, Königstein im Taunus, Wiesbaden, Bad Schwalbach, Idstein, Rüdesheim, Hanau, Kassel, Marburg, Gießen, Friedberg, Darmstadt, Bensheim, Groß-Gerau, Langen, Lampertheim, Michelstadt, Rüsselsheim, Offenbach, Fulda, Bad Hersfeld, Limburg, Wetzlar, Mainz, Bingen, Alzey, Worms, Koblenz, Lahnstein, Diez, Montabaur, Altenkirchen, Sinzig, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Neuwied, Andernach, Mayen, Cochem, Trier, Wittlich, Bitburg, Bad Kreuznach, Simmern, Idar-Oberstein, Frankenthal, Ludwigshafen, Speyer, Kaiserslautern, Landau, Zweibrücken, Pirmasens, Mannheim, Schwetzingen, Weinheim, Heidelberg, Sinsheim, Wiesloch, Mosbach, Karlsruhe, Freiburg i. Br., Baden-Baden, Rastatt, Pforzheim, Offenburg, Kehl, Lahr, Villingen-Schwenningen, Konstanz, Lörrach, Stuttgart, Heilbronn, Tübingen, Ravensburg, Ulm, München, Augsburg, Ingolstadt, Landshut, Passau, Rosenheim, Bamberg, Würzburg, Aschaffenburg, Bayreuth, Nürnberg, Regensburg, Düsseldorf, Krefeld, Duisburg, Mönchengladbach, Wuppertal, Köln, Bonn, Königswinter, Aachen, Leverkusen, Hamm, Siegen, Dortmund, Essen, Bochum, Bielefeld, Braunschweig, Göttingen, Wolfsburg, Celle, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade, Verden, Oldenburg, Osnabrück, Saarbrücken, Bremen, Leipzig, Dresden, Hamburg, Berlin, u.a.*

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